Giftklassen

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In der Schweiz wurden Chemikalien bis 2005 in Giftklassen eingeteilt. Als Basis diente das Giftgesetz vom 21. März 1969, welches fünf auf DL50-Werte basirende Giftklassen definierte:

  • Giftklasse 1 (DL50 unter 5 mg/kg)
  • Giftklasse 2 (DL50 unter 5-50 mg/kg)
  • Giftklasse 3 (DL50 unter 50-500 mg/kg)
  • Giftklasse 4 (DL50 unter 500-2000 mg/kg)
  • Giftklasse 5 (DL50 2000-5000 mg/kg)

Die DL50 wird in Tierversuchen ermittelt als die Dosis, welche innerhalb von 24 Stunden verabreicht wird, bei der die Hälfte der Tiere innerhalb von 5 Tagen durch die verabreichte Substanz sterben.

Von 2005 bis 2007 regelte eine Übergangsbestimmung den Umgang mit den Chemikalien. Seit 2007 kommen auch Gefahrensymbole wie in der EU zum Einsatz.

Literatur

  • "Giftklassen in der Schweiz" S. 36, In: Roth, L. Daunderer, M. Kormann, K. (1994): Giftpflanzen - Pflanzengifte. Nikol Verlag, Hamburg.
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