Volkseigener Betrieb

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Der Volkseigene Betrieb (VEB) war in der DDR eine Rechtsform der Dienstleistungsbetriebe und die Hauptrechtsform der Industriebetriebe.[1] (https://en.wikipedia.org/wiki/Volkseigener_Betrieb) Sie entstanden durch die Agrar- und Industriereform nach dem Ende des 2. Weltkriegs, genauer zwischen 1945 und Anfang der 1960er Jahre, durch Verstaatlichung und Enteignung privater Unternehmen. Entgegen des Namens gehörten die Betriebe nicht dem Volk, sondern dem Staat.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Betriebe durch die Treuhandanstalt (https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhandanstalt) zum 1. Juli 1990 privatisiert und in GmbHs (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung_%28Deutschland%29) umgewandelt.

engl. Publicly Owned Operation; frz. <littéralement> entreprise possédée par le peuple; span. Empresa de propiedad popular

Literatur

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